
Mieter angemessen an der Energiewende beteiligen
29.07.2016 | Zeitung für kommunale Wirtschaft I 29.07.2016:
Voraussetzung sei jedoch, dass unter anderem der Bezug von „Mieterstrom“ aus Photovoltaikanlagen attraktiver gestaltet werde als bisher. Deshalb sei es notwendig, dass eine entsprechende Rechtsverordnung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2017) so schnell wie möglich von der Bundesregierung umgesetzt werde. „Die Direktvermarktung von umweltfreundlich und lokal erzeugtem Strom braucht eine faire wirtschaftliche Chance. Indem wir mehr Mieterinnen und Mieter bei ihren Energiekosten entlasten, kann die Energiewende sozialverträglich gestaltet werden und wir können gemeinsam die Klimaneutralität Berlins bis 2050 erreichen“, sagte Müller.
Der an den Beratungen zur aktuellen Novelle des EEG maßgeblich beteiligte Berliner Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup ergänzte: „Damit private, genossenschaftliche oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften und die von ihnen beauftragten Energiedienstleistungsunternehmen wieder mehr Solaranlagen bauen können, muss die Verordnung schnell kommen. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass ausschließlich die Flächenländer erneuerbare Energien für alle bereitstellen. Gerade die Metropolen haben besondere Verantwortung zu tragen.“ (ad)
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