„Wo die Energie anfällt, da wird sie verbraucht“ - Parlamentarisches Frühstück zum neuen Energie-Eigenverbrauchmodell der Schweiz
Am Freitag vergangener Woche habe ich im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks zum Austausch über das neue Energie-Eigenverbrauchsmodell in der Schweiz eingeladen. Patrick Kutschera von der EnergieSchweiz und Daniel Büchel, Vizedirektor des Bundesamts für Energie und Programmleiter EnergieSchweiz, stellten das Konzept zum Eigenverbrauch und die bisherigen Erfahrungen mit dem Modell vor. Von dem neuen Energiegesetz, dass am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, können sowohl Eigenheimbesitzer, Wohnquartiere und auch Unternehmen in der Schweiz profitieren. Die Grundidee dabei ist sehr klar und strikt physikalisch gedacht: Wo die Energie anfällt, da wird sie möglichst auch verbraucht. Das heißt, die Betreiber von Anlagen, meistens von Photovoltaikanlagen, dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise eigens verbrauchen oder auch ganz oder teilweise weiterverkaufen.
Dr. Ingrid Vogler vom Verband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Tomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund e.V. und Wolfram Axthelm, der sowohl den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. als auch den Bundesverband WindEnergie e.V. vertritt, waren dabei und haben sich über das Schweizer Modell des Eigenverbrauchs informiert.
Die Schweiz fördert den Bau von Anlagen mit einem Zuschuss von etwa 30 Prozent der Gesamtkosten bei der Installation und Inbetriebnahme. Eine weitere Förderung gibt es nicht. Die lokalen Stromanbieter sind zu einer Abnahme der Energie zu einem Mindestpreis verpflichtet, die Betreiber können aber auch die produzierte Energie selbst vermarkten, sollten sie so einen besseren Preis erzielen können. Für den Betreiber und gleichzeitigen Verbraucher ist der Strompreis sicher und kalkulierbar, er steigt maximal auf die Höhe des Strompreises des lokalen Stromanbieters.
Das Modell wird in der Schweiz, welche bis ins Jahr 2030 etwa 20 Prozent des Energieverbrauchs aus Photovoltaikanlagen decken will, sehr gut angenommen. Bei der Aufrüstung bei Bestandimmobilien möchte die Schweiz noch größere Fortschritte machen, beim Neubau greift das Modell dafür ausgesprochen gut. Praktisch alle Regionalentwicklungen nutzen das Angebot des Eigenbedarfs.
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