Verfassungsrechtliche Stärkung des Klimaschutzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden in dieser Woche zweimal über Änderungen des Grundgesetzes, beide Male in erster Lesung. Die Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes sind hoch. Man braucht eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Dies bedeutet, dass neben den Koalitionsfraktionen hier im Deutschen Bundestag mindestens zwei weitere Fraktionen zustimmen müssen, wenn man eine notwendige Mehrheit erreichen will. Morgen bringt die Bundesregierung eine Vorlage ein, die zum Ziel hat, dass wir das Grundgesetz in drei Punkten ändern: erstens dass wir als Bund den sozialen Wohnungsbau weiter fördern können, zweitens dass wir als Bund Fördermittel für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung stellen können und drittens dass wir als Bund den Gemeinden Fördermittel für Schulen zur Verfügung stellen können. Über diese drei Themen wird seit Monaten im Hintergrund intensiv diskutiert. Das Ganze wird sehr ernsthaft angegangen. Es gibt Hintergrundgespräche mit verschiedenen Fraktionen hier im Haus, weil man die erforderliche Mehrheit sichern will und weil wir als Fraktion dafür kämpfen.

(Beifall bei der SPD)

Nun habe ich am Dienstag in der Zeitung gelesen, dass die Grünen einen Gesetzentwurf einbringen wollen, um den Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern. Dann wurde er angekündigt. Am Dienstagabend kam er dann. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wenn Sie wirklich eine breite Mehrheit haben wollen, dann müssen Sie das anders machen. Dann müssen Sie Hintergrundgespräche führen und mit uns anders kommunizieren. Für Schaufensterpolitik ist Klimaschutz viel zu wertvoll.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU))

Ich will mich nun auf das konzentrieren, was politisch und praktisch zu tun ist. Wir haben einen klaren internationalen Rechtsrahmen; das wurde schon deutlich gemacht. Deutschland und die EU sind dem Pariser Klimaschutzabkommen beigetreten. Weiterhin hat die EU verbindliche Regeln zum Klimaschutz beschlossen. Diese schauen wir uns nun einmal genauer an. Was Großindustrie und Kraftwerke betrifft, ist europäisch geregelt. Sie unterliegen dem europäischen Emissionshandel, ETS genannt. Hier müssen die Rechte zum Ausstoß von CO2 erworben werden. Mit diesen Rechten kann auch gehandelt werden.

(Beifall bei der SPD)

Innerhalb eines Jahres sind die Preise für CO2-Zertifikate an der Börse um das Vierfache gestiegen. Das ist eine sehr dramatische Steigerung. Ich halte es aber für fahrlässig, sich darauf zu verlassen, dass das so weitergeht. Man kann der Börse allein diese wichtige Zukunftsaufgabe nicht überlassen. Deswegen ist ein Mindestpreis für CO2 auch an der Börse sinnvoll, genauso wie die Briten das machen. Dafür werde ich mich weiter einsetzen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Weiterhin muss gelten: Wenn Kraftwerke in Deutschland frühzeitig stillgelegt werden, müssen die entsprechenden Emissionsrechte aus dem Markt genommen werden; denn es macht keinen Sinn, dass dann bei uns entsprechend weniger Kohlendioxid ausgestoßen wird, dass aber in den Nachbarstaaten mehr emittiert wird.

(Beifall der Abg. Ulli Nissen (SPD))

Für diese Reform des Emissionshandels hat die alte Bundesregierung gekämpft und hat sie mit Barbara Hendricks als Umweltministerin durchgesetzt. Der EU-Emissionshandel ist entsprechend geändert. Hoffentlich wird das auch so gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dieses Thema und die Kohlekraftwerke wird die Strukturwandelkommission weiterhin intensiv behandeln. Wir werden sehr viel Zeit haben, darüber intensiv zu diskutieren. Deswegen möchte ich auf einen anderen Bereich zu sprechen kommen, den wir national regeln müssen. Wir sind für die Emissionen von Haushalten, Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft national verantwortlich. Aber auch hier gilt europäisches Recht. Bis 2020 müssen wir in Deutschland unsere Emissionen im Vergleich zu 2005 um 14 Prozent reduzieren und bis 2030 um 38 Prozent. Alle Prognosen besagen, dass Deutschland ohne eine konkrete Politikänderung diese Ziele verfehlen wird. Das ist tatsächlich dramatisch; denn wir rechnen mit erheblichen Zahlungen. Die Denkfabrik Agora Energiewende sagt, dass Deutschland zwischen 2020 und 2030 eventuell 30 Milliarden bis 60 Milliarden Euro an andere Länder zahlen muss, die ihre Emissionsrechte nicht ausschöpfen. Es ist natürlich absurd, dass wir im Prinzip nicht im eigenen Land investieren, nicht im eigenen Land gute Arbeitsplätze schaffen und nicht im eigenen Land für Klimaschutz sorgen, sondern anderen Ländern das Geld überweisen; darauf müssen wir uns konzentrieren.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist der augenblicklich geltende Rechtsrahmen. Es ist doch ganz klar, dass wir als SPD sagen: Wir müssen hier etwas tun. - Das besagt auch die Klimaschutzstudie des BDI. BDI und SPD in dieser Frage Hand in Hand! Für die anderen Parteien müsste es dann doch möglich sein, hier mitzugehen.

(Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sag mal was zu deiner Parteivorsitzenden!)

- Meine Parteivorsitzende ist da, glaube ich, mit mir einer Meinung.

(Beifall bei der SPD - Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hört sich aber anders an! - Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber ein frommer Glaube! - Gegenruf der Abg. Dagmar Ziegler (SPD): Gibt es einen nicht frommen Glauben?)

- Das ist keine Frage der Frömmigkeit, sondern eine Frage der politischen Ziele. Wie Sie wissen, haben wir uns für den Klimaschutz sehr stark eingesetzt und haben im Koalitionsvertrag dementsprechend einiges durchgesetzt.

Wichtig ist: Wir müssen die erneuerbaren Energien in Deutschland stark ausbauen. Es gibt einen Mythos, dass wir das nicht weiter könnten. Das stimmt nicht. Wir haben gigantische Möglichkeiten im Bereich von PV, gebäudeintegriert. Wir haben Möglichkeiten bei Wind, onshore, wenn wir die Akzeptanz schaffen, indem die Gemeinden stärker beteiligt werden. Wir haben Möglichkeiten, indem wir Wind offshore ausbauen, und das ist ein ganz wichtiges Signal für die Küste; das ist nämlich auch Industriepolitik. Es gibt einen ganz wichtigen Punkt: PV und Wind werden immer billiger.

(Zuruf von der AfD)

Deswegen ist Klimaschutz etwas, was sinnvoll ist, bei dem wir im Prinzip nicht so tun müssen, als würde er unsere industrielle Basis gefährden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen des Weiteren die dezentrale Energieversorgung stärken. Wir müssen die Quartiersansätze stärken. Wir müssen die Nahwärme stärken. Wir wissen, dass andere Länder wie Dänemark und Schweden es schaffen, die Klimaschutzziele einzuhalten, auch im Nicht-Emissionshandel-Bereich. Wie machen sie das? Sie bauen die Fernwärme aus. Sie bauen die Kraft-Wärme-Kopplung aus. Sie defossilisieren die Energieerzeugung. Lassen Sie uns das gemeinsam machen! Wir brauchen ein integriertes Gesamtsystem, und für dieses System müssen wir streiten.

Das können wir in einem Klimaschutzgesetz regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union. Wir müssen gucken, dass dieses Klimaschutzgesetz ein sinnvolles Gesamtkonzept abbildet. Dafür müssen wir streiten. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Ich glaube, dann bekommen wir etwas Gutes hin. Dann nehmen wir auch gern die Anregungen von den Grünen auf; da gibt es ja auch vernünftige Anregungen. Und - da bin ich ebenfalls sicher; da sind wir leider noch nicht einig -: Wir brauchen auch eine vernünftige Bepreisung von CO2; sonst wird das nicht funktionieren. Da haben wir uns in der Koalition nicht einigen können. Da hoffe ich, dass der neue Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU das vielleicht anders sieht. Insofern: Glück auf! Lassen Sie uns streiten!

Dankeschön.

(Beifall bei der SPD)